Änderung der Pflegevergütung ab dem 01.01.2020 in vollstationären Pflegeeinrichtungen aufgrund der Altenpflegeausbildungsausgleichsverordnung (AltPflAusglVO) und der Ausbildung nach dem Pflegeberufegesetz (PflBG)

Mit der Altenpflegeausbildungsausgleichsverordnung (AltPflAusglVO), gültig für Ausbildungen, die bis zum 31.12.2019 beginnen, und der Ausbildung nach dem neuen Pflegeberufegesetz (PflBG), gültig für Ausbildungen, die ab dem 01.01.2020 beginnen, soll sichergestellt werden, dass auch zukünftig in den Einrichtungen und Diensten der Altenhilfe ausreichend qualifiziertes Personal ausgebildet wird. Für einen Übergangszeitraum von ca. 3 Jahren werden beide Ausbildungsformen parallel laufen.

Die AltPflAusglVO und das PflBG verpflichten alle Einrichtungen und Dienste in Baden-Württemberg, an dem Umlageverfahren teilzunehmen. Dies bedingt, dass sich die Pflegevergütung in vollstationären Pflegeeinrichtungen ab dem 01.01.2020 erhöhen wird. Bei der Ausbildung nach dem neuen Pflegeberufegesetz müssen ab dem 01.01.2020 über den Umlagebetrag für die Refinanzierung der Ausbildungskosten auch die Kosten der praktischen Ausbildung (fachlich qualifizierte Praxisanleitung für die Auszubildenden) und die Kosten der Altenpflegeschulen finanziert werden. Diese Kosten werden über einen Zuschlag auf die pflegebedingten Kosten finanziert.

Ab dem 01.01.2020 beträgt der Umlagebetrag für die Refinanzierung der Ausbildungskosten in unserer Pflegeeinrichtung 2,25 EUR (bisher 1,18 EUR) pro Tag.