Inkrafttreten der Pflegereformgesetze zum 01.01.2017

Zum 01.01.2017 gibt es einige grundlegende Neuerungen in der gesetzlichen und privaten Pflegeversicherung: Neuer Pflegebedürftigkeitsbegriff Es wird ein gänzlich neuer Pflegebedürftigkeitsbegriff eingeführt: Bislang gab es drei Pflegestufen und der Pflegebedarf wurde zeitbezogen anhand des Hilfebedarfs bei gewöhnlichen und regelmäßig wiederkehrenden Verrichtungen im Bereich der Körperpflege, Ernährung, Mobilität und bei der hauswirtschaftlichen Versorgung festgestellt. Ab dem [...]