Im Anpassungsprozess für die im Herbst 2019 endende Übergangsfrist im Rahmen der baden-württembergischen Landesheimbauverordnung für Bestandseinrichtungen hinsichtlich Erlaubnis von Doppelzimmern, halten wir als Zwischenzielgröße ab 01.12.2018 nur noch lediglich 155 versorgungsvertraglich genehmigte vollstationäre Dauerpflegeplätze vor. Ab diesem Datum ist es auch nicht mehr möglich, bei uns eine eingestreute Kurzzeitpflegemaßnahme zu buchen.