Preisliste

Pflegesätze ab 01.01.2024

Einzelzimmer Euro Tagessatz
in €
€/Monat
(30,42 Tage)
Zuschuss der
Pflegevers.
(€/Monat)
Eigenanteil
in €
Pflegegrad 2:
Pflegekosten
Unterkunft/Verpflegung
Investitionskosten
Ausbildungsumlage

77,83
32,75
14,56
5,17
130,31 3.964,03 770,- 3.194,03
Pflegegrad 3:
Pflegekosten
Unterkunft/Verpflegung
Investitionskosten
Ausbildungsumlage

94,00
32,75
14,56
5,17
146,48 4.455,92 1.262,- 3.193,92
Pflegegrad 4:
Pflegekosten
Unterkunft/Verpflegung
Investitionskosten
Ausbildungsumlage

110,86
32,75
14,56
5,17
163,34 4.968,80 1.775,- 3.193,80
Pflegegrad 5:
Pflegekosten
Unterkunft/Verpflegung
Investitionskosten
Ausbildungsumlage

118,42
32,75
14,56
5,17
170,90 5.198,78 2.005,- 3.193,78

Ab 01. Januar 2022 erhalten Pflegebedürftige der Pflegegrade 2 bis 5 je nach individueller Verweildauer einen Leistungszuschlag bei der vollstationären Pflege nach § 43c SGB XI in Höhe von

15 Prozent bis einschließlich 12 Monate

30 Prozent bei mehr als 12 Monaten

50 Prozent bei mehr als 24 Monaten

75 Prozent bei mehr als 36 Monaten

Der Leistungszuschlag nach § 43c SGB XI bezieht sich auf den zu zahlenden pflegebedingten Eigenanteil and den Entgeltpositionen Pflegekosten einschließlich der Ausbildungsumlage.

Berechnung des Leistungszuschlags:

Summe Pflegekosten + Summe Ausbildungsumlage abzüglich Pflegekassenanteil x Prozent (je nach Verweildauer s.o.) ergibt den monatlichen Leistungszuschlag der Pflegekasse.

Unsere Preise wurden gemeinsam mit Vertretern der Pflegekassen, dem städtischen Sozialamt und dem Kommunalverband für Jugend und Soziales (KVJS) verhandelt. Die als -Eigenanteil- bezeichneten Beträge gelten für den Aufenthalt während eines gesamten Kalendermonats. Bei Teilmonaten (Heimaufnahme, etc) vermindern sich die Kosten entsprechend.

Sofern ein Pflegegrad vom Medizinischen Dienst festgestellt wurde, erhalten Mitglieder einer Krankenkasse von der Pflegeversicherung einen Zuschuß zu den Gesamtkosten. Für Personen die nach beamtenrechtlichen Vorschriften Anspruch auf Beihilfe oder Heilfürsorge haben, gelten besondere Bestimmungen.

Bei Bedarf übernimmt ggf. das Sozialamt die verbleibenden Heimkosten.