Antworten auf häufig gestellte Fragen
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Aufgrund der Tatsache, dass in einem Pflegeheim viele Menschen zusammenwohnen, gibt es natürlich bestimmte Zeiten, die man berücksichtigen muss, wie z.B. die Mahlzeiten oder die Grundpflegezeiten. Ansonsten gilt: Sie alleine, mit Ihren ganz eigenen Bedürfnissen, bestimmen Ihren Tagesablauf.
Unser Haus steht Ihren Besuchern zu jeder Zeit offen, sofern Sie Besuch wünschen. Die Ruhezeiten von 12:30 Uhr – 13:30 Uhr bzw. ab 20 Uhr sollten gewahrt werden.
Im Fall eines Heimeinzugs bezahlt die Pflegekasse zurzeit monatlich für den Pflegegrad 2 bis zu 770 Euro, im Pflegegrad 3 bis zu 1.262 Euro, im Pflegegrad 4 bis zu 1.775 Euro und im Pflegegrad 5 bis zu 2.005 Euro. Die Anträge zur Anerkennung der Pflegebedürftigkeit müssen bei der Pflegekasse Ihrer Krankenversicherung gestellt werden.